Sozialbestattung in Bremen: Antrag beim Sozialzentrum

Wer zur Bestattung verpflichtet ist, die Kosten aber nicht tragen kann, bekommt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII vom Sozialhilfeträger übernommen. In Bremen ist das das Amt für Soziale Dienste Bremen mit dem Fachdienst Soziales des zuständigen Sozialzentrums.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Beerdigungskosten Bremen; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Gebührenordnung für die stadteigenen Friedhöfe in Bremen, gültig ab 01.01.2026.

Rechtliche Grundlagen in der Freien Hansestadt Bremen

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetz über das Leichenwesen sind das der Reihe nach der Ehegatte bzw. die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, die Person, die mit der verstorbenen Person in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt hat, volljährige Kinder, Eltern und volljährige Geschwister.

Wenn niemand handelt: Wird kein Bestattungsantrag gestellt, veranlasst die zuständige Behörde spätestens zehn Tage nach der Einlieferung in die Leichenhalle die Bestattung durch ein Bestattungsunternehmen auf Kosten der Pflichtigen und entscheidet über Ort, Art und Durchführung (§ 16 Abs. 2). Bei einer Urne ist die Beisetzung durch die Behörde einen Monat nach der Einäscherung möglich, wenn kein Antrag gestellt wird.

Fristen: Bestattet werden darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes, und zwar zum frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 16 Abs. 1). Die verstorbene Person muss binnen 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden (§ 7 Abs. 1). Eine allgemeine Höchstfrist in Tagen gibt es nicht.

Friedhof, Sarg und Urne: Nach dem Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen beträgt die Mindestruhefrist 25 Jahre für Särge und 20 Jahre für Urnen (§ 6 Abs. 1). Erdbestattungen finden nur auf Friedhöfen statt; Feuerbestattungen außerhalb von Friedhöfen sind nur als Seebestattung zulässig (§ 4 Abs. 1). Eine Aufbewahrung der Urne zu Hause sieht das Gesetz nicht vor. Es gilt Sargpflicht, mit Ausnahmen aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen (§ 4 Abs. 4). Eine Haustierurne darf als Grabbeigabe mit ins Grab (§ 4 Abs. 5).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. Lebte und starb die Person in Bremen, ist der Fachdienst Soziales des Sozialzentrums am letzten Wohnort zuständig (Amt für Soziale Dienste Bremen).

Quellen: Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen vom 16.10.1990 (Brem.GBl. S. 303), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.09.2025 (Brem.GBl. S. 797); Gesetz über das Leichenwesen vom 16.05.2017 (Brem.GBl. S. 210), in Kraft seit 01.08.2017, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13.12.2022 (Brem.GBl. S. 955, 957). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Zuständige Stellen in Bremen

Zuständig ist das Amt für Soziale Dienste Bremen, und zwar der Fachdienst Soziales des zuständigen Sozialzentrums. Lebte und starb die Person in Bremen, ist das Sozialzentrum am letzten Wohnort zuständig. Hat sie Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig.

Für andere Stadtteile nennt die Dienstleistungsseite der Stadt das zuständige Sozialzentrum.

Nehmen Sie vor dem Auftrag an den Bestatter Kontakt mit dem Fachdienst auf.

Was übernommen wird

Nach der Dienstleistungsseite der Stadt werden im angemessenen Umfang unter anderem die Kosten der Leichenschau, eine Bestatterpauschale für eine einfache, würdige Erd- oder Feuerbestattung, die Entgelte des Krematoriums und die Friedhofsgebühren übernommen. Übernommen werden die Kosten, soweit es den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen (§ 74 SGB XII). Geprüft wird dabei, was aus dem Nachlass, einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag zur Verfügung steht, und wie Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person aussehen.

Den Antrag können Sie auch stellen, wenn die Bestattung bereits stattgefunden hat oder schon bezahlt ist; eine starre Frist gibt es laut Dienstleistungsseite nicht. Bewahren Sie trotzdem alle Rechnungen und Belege auf.

Zur Orientierung bei den städtischen Gebühren: Eine Urnenbeisetzung in der Gemeinschaftsanlage Anonym ohne Trauerfeier kostet in Bremen einschließlich Einäscherung 1.515,72 €, ein Urnenreihengrab mit Feierhalle 1.794,72 € und ein Erdreihengrab mit Feierhalle 2.614,00 €. Welche Leistungen im Einzelfall als angemessen gelten, entscheidet der Fachdienst Soziales.

Was Sie bereithalten sollten

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Angaben zu Einkommen und Vermögen der verstorbenen Person und zum Nachlass
  • Angaben zu einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung und zu einem Bestattungsvorsorgevertrag
  • Angaben zu Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen
  • Kostenvoranschlag des Bestatters und, sobald vorhanden, die Rechnungen

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Unser Rat: Kontakt vor dem Auftrag

Melden Sie sich beim Fachdienst Soziales, bevor Sie einen Bestatter beauftragen. Dann können Sie klären, welche Leistungen übernommen werden, und vermeiden Kosten, die über das Angemessene hinausgehen. Sagen Sie dem Bestatter gleich zu Beginn, dass ein Antrag auf Kostenübernahme läuft.

Einen Kostenvoranschlag, den Sie dem Sozialzentrum vorlegen können, erhalten Sie über unsere Anfrage. Wie sich die Gebühren zusammensetzen, lesen Sie auf der Startseite. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag